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Von Andreas Werner bekam ich
diesen Text zur Taunusbahn von 1849.
Er stammt aus
"Organ für
die Fortschritte des Eisenbahnwesens"", Heusinger v. Waldegg (Hrsg.), Jg. 1849,
Bände 3-4, S.39.
Es ist ein Vertragsentwurf
für "Lakirerarbeiten"
Accordbedingungen für die
Lackirerarbeiten bei den Wagen und Locomotiven der Taunusbahn.
Zwischen dem Maschinenmeister und dem Lackirermeister ist heute folgender
Vertrag, wegen Leistung sämmtlicher an den Wagen und Locomotiven der
Taunus-Eisenbahn vorkommenden Lackirerarbeiten nebst der Lieferung der dazu
erforderlichen Materialien vorbehaltlich der Genehmigung der Direction
abgeschlossen.
§. 1. Alle vorzunehmenden Lackirerarbeiten werden dem Meister ...... von dem
Maschinenmeister vorher bezeichnet und darf Ersterer durchaus keine anderen
Arbeiten in den Taunus-Eisenbahn-Werkstätten vornehmen, welche der
Maschinenmeister nicht gut geheißen und als nöthig erachtet hat.
§. 2. Die Lackirerarbeiten müssen ordnungsmäßig und sauber ausgeführt werden,
namentlich bei den Wagen alle Risse und Unebenheiten, jedesmal sorgfältig
verkittet und abgeschliffen; die Anstriche der Farben so oft aufgetragen
werden, daß sie vollkommen decken, ferner sollen die Ausfassungen, Schriften und
Verzierungen rein und geschmackvoll und die Firnisse in der bestimmten Anzahl
aufgetragen und so gleichmäßig verstrichen werden, daß weder Pinselstriche noch
ein Ueberfluß ober Mangel an Firniß zu entdecken ist und die Flächen
spiegelglatt erscheinen.
§. 3. Es ist genau darauf zu achten, daß die Nummer, welche ein Wagen etc.
erhalten hat, beibehalten wird und zur Vermeidung von Verwechslungen soll
jedesmal, wenn ein Wagen in die Lackirerwerkstätte kommt, diese Nummer mit
Farbe unter dem Wagenboden oder einer Stelle, welche nicht mit Farbe bestrichen
wird, zuvor deutlich bezeichnet werden.
§. 4. Alle zu diesen Lackirerarbeiten nöthigen Materialien hat Meister ......
für seine Rechnung zu stellen und damit die Verwaltung der
Taunus-Eisenbahn-Gesellschaft die Ueberzeugung hat, daß nur Materialien von
anerkannter Güte dazu verwendet werden, dieselben aus dem Hauptmagazin der
Taunus-Eisenbahn zu dem Einkaufspreise gegen Quittung zu beziehen; am Schlusse
eines jeden Monats werden ihm alsdann diese Materialien von seiner Rechnung in
Abzug gebracht. Es bleibt jedoch Meister ...... überlassen, für die Folge bei
Ergänzung abgängiger Lackirer-Materialien des Hauptmagazins billigere
Bezugsquellen ausfindig zu machen, die auch bei gleicher Güte der Materialien
berücksichtigt werden sollen.
§. 5. Ebenso hat Meister ...... das ihm Anfangs März 1849 inventarisirte
Werkzeug und Geräthe in gutem Stand zu erhalten, und das davon abgängige zu
ergänzen (welches letztere sein Eigenthum alsdann verbleibt), sowie alle weiter
nöthigen Handwerkzeuge und Geschirre, wie Pinsel, Schwämme, Waschleder, Seife
etc. selbst zu stellen; dagegen sorgt die Verwaltung der
Taunus-Eisenbahn-Gesellschaft wie bisher für Heizung und Beleuchtung der
Lackirer-Werkstätte.
§. 6. Ferner hat Meister ...... die bei seinen Arbeiten nöthigen Gehülfen selbst
anzustellen und zu bezahlen. Zur Annahme und Entlassung eines Gehülfen hat er
jedoch zuvor die Genehmigung des Maschinenmeisters einzuholen, sowie wegen
Beurlaubungen, der Arbeitszeiten und übrigen Verhältnisse das in den Werkstätten
der Taunus-Eisenbahn zu Kastel eingeführte Werkstätten-Reglement nach wie vor
für die Lackirer-Werkstätte noch in Wirksamkeit bleibt.
§. 7. Die Verwaltung der Taunus-Eisenbahn-Gesellschaft verspricht dagegen dem
Meister für die vollständig fertigen und gut ausgeführten Lackirerarbeiten
einschließlich der dazu verwandten Materialien an jedem monatlichen Zahltage
folgende Preise baar zu bezahlen. Dieselben sind nach den Anfang 1849
bestehenden Preisen der Lackirer-Materialien bestimmt und ändern sich, je
nachdem die Materialpreise fallen oder steigen, oder andere Materialien dazu
verwendet werden sollten.
[Tabelle]
1 Lokomotive vollständig fein zu lackiren, zweimal grün anzustreichen, Rahmen
und Räder schwarz und roth auszufassen, zweimal zu firnissen, Eisenwerk schwarz
und Rauchkasten von Innen mennigroth anzustreichen...........35 fl. 00 kr.
1 dieselbe zweimal grün anzustreichen, einfach schwarz auszufassen und zweimal
zu firnißen, Eisenwerk schwarz und Rauchkasten von Innen mennigroth
anzustreichen...........25 fl. 00 kr.
1 dieselbe blos Anstreichen des Kessels, Putzen und Ausbessern des Rahmens und
der Räder, sowie Firnissen des Ganzen und Schwarzmachen des
Eisenwerks...........20 fl. 00 kr.
1 Tender vollständig fein zu lackiren, doppelt auszufassen, Nummer zu vergolden
und zweimal zu firnißen. Ferner Eisenwerk schwarz und den Wasserkaften von
Innen mit Mennig anzustreichen...........20 fl. 00 kr.
1 desgleichen einfach zu lackiren, blos schwarz auszufassen, Nummer zu
vergolden und zweimal zu firnißen, Eisenwerk schwarz und Wasserkasten von Innen
mennigroth anzuftreichen...........15 fl. 00 kr.
1 Paar Triebräder für Locomotive grün anzuftreichen, schwarz auszufassen und zu
firnissen...........4 fl. 00 kr.
1 Paar Laufräder desgleichen...........3 fl. 00 kr.
1 Rauchkammer, Schornstein und Aschenkasten einer Locomotive schwarz
anzustreichen...........2 fl. 00 kr.
1 Berline (1te Klasse) oder combinirter Wagen 1ter und 2ter Klasse vollständig
fein zu lackiren, 2mal anzustreichen, auszufassen, die Stadtwappen auf die
Thüren zu malen, Nummer und Wagenklasse zu vergolden, und 3mal zu
firnißen...........33 fl. 00 kr.
Für jeden weiteren Firniß mehr...........6 fl. 00 kr.
1 Berline (1te Klasse) oder combinirter Wagen 1ter und 2ter Klasse zu reinigen,
abzuschleifen, auszubessern, Räder und Schwellen schwarz anzustreichen und fein
zu firnißen...........10 fl. 00 kr.
1 Diligence (2te Klasse) und combinirter Wagen 2ter und 3ter Klaffe frisch zu
lackiren, d. h. 2mal grün anzustreichen, schwarz und roth auszufassen, zu
nummeriren, 3mal zu firnißen und Untergestelle und Fußboden
anzustreichen...........27 fl. 30 kr.
1 desgleichen zu putzen, auszubessern, frisch zu firnißen und Eisenwerk,
Schwellen etc. schwarz anzustreichen...........9 fl. 00 kr.
1 Char-à-Bancs, Waggons und Biebricher Wagen à 40 Personen neu zu lackiren, d.
h. 2mal grün anzustreichen, schwarz und roth auszufassen, 2mal zu firnißen, den
Kasten von Innen weiß und das Untergestelle schwarz anzustreichen...........25
fl. 00 kr.
1 Waggon à 30 Personen neu zu lackiren wie oben...........22 fl. 00 kr.
Anstreichen der Fußböden 3ter Klasse..........." fl. 30 kr.
1 großer Packwagen frisch zu lackiren, d. h. 2mal grün anzustreichen, schwarz
und roth auszufassen, 2mal zu firnißen, den Kasten von Innen weiß und das
Untergestell und Eisenwerk schwarz anzustreichen...........29 fl. 00 kr.
1 desgleichen kleiner mit Conducteursitz, wie oben...........24 fl. 00 kr.
1 Transportwagen mit Geländer, sowie sechsrädrige Transportwagen ohne Geländer
ordinär grün anzustreichen , und Eisenwerk wie Untergestell und Fußboden
schwarz zu machen...........9 fl. 00 kr.
1 desgleichen ohne Geländer...........5 fl. 00 kr.
1 Transportwagen, Ueberzug schwarz anzustreichen...........2 fl. 30 kr.
1 Personen-, und Packwagendach anzustreichen, Leisten zu verkitten
etc............1 fl. 20 kr.
2 große Schilde für Biebricher Wagen mit Arabesken anzustreichen, zu zeichnen
und 2mal zu firnißen...........6 fl. 00 kr.
2 kleine einfache desgleichen...........2 fl. 00 kr.
Grundiren von neuem Holz und Eisenwerk per Quadratfuß..........." fl. 01 kr.
Mit Oelkitt verspachteln und abzuschleifen per Quadratfuß..........." fl. 02 kr.
Ausgießen der Wagendächer mit Glu-Marine per lauf. Fuß...........
3mal Anstreichen derselben mit flüssigem Glu-Marine per Quadrat-Fuß...........
Modelle nach Uebereinkunft...........
§. 8. Bei obigen Preisen ist Meister ...... verpflichtet, die Wagen aus dem
obern Bahnhofe in die Lackirer-Werkstätte abholen und in Ersteren wieder
zurückbringen zu lassen.
§. 9. Obiger Vertrag kann nach monatlicher Kündigung sowohl Seitens der
Verwaltung der Taunus-Eisenbahn-Gesellschaft, als Seitens vom Meister ...... zu
jeder Zeit aufgehoben werden, und tritt in Kraft, sobald er die Mitunterschrift
des Herrn Directors erhalten hat.
Kastel, den 13. März 1849.
(Unterschriften)
Württembergische Staatsbahnen
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